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Klubregeln Touristenverein Schreckensteiner 1914
Präambel
Der Touristenverein Schreckensteiner 1914 - kurz TVS 14 - basiert auf Freiwilligkeit. Er lebt nur durch den aktiven Beitrag seiner Mitglieder.

Ziele des TVS 14
Der TVS 14 ist ein Sportklub in Dresden. Er ist kein eingetragener Verein und verfolgt weder wirtschaftliche Ziele noch gemeinnützige Interessen außerhalb des Klubs.
Ziel des Klubs ist es, das Felsklettern und alpine Bergsteigen zu fördern, die sächsischen Freiklettertraditionen zu pflegen sowie die Schönheit und Natur der Berge zu erhalten.
Der Klub unterstützt auch weitere sportliche Aktivitäten, die in der Natur ausgeübt werden (z.B. Bergwandern, Skilaufen, Radfahren u. a.). Dabei sollen die individuellen Fähigkeiten der Klubmitglieder gefördert und verbessert werden sowie nach Möglichkeit bis ins hohe Alter erhalten bleiben.
Als Touristenverein steht der Klub auch Interessen außerhalb der direkten sportlichen Betätigung offen (z.B. Heimatkunde, Heimatschutz, Geschichte des Felsklettern u.a.).
Der Klub fühlt sich dem Sächsischen Bergsteigerbund und dessen Zielen zugehörig und unterstützt diese.
Eine Grundlage des Klubs ist die Kameradschaft seiner Mitglieder.
Das Klubleben wird durch die von den Mitgliedern organisierten und durchgeführten Klubveranstaltungen geprägt.
Klubveranstaltungen sind im Kalenderjahr u.a. das Stiftungsfest, An- und Abklettern, Klubfahrten zu Himmelfahrt, Totenehrung im November, Christbaumtour, Lichtlabend und Jahreserstenbesteigung des Schreckensteiner Turmes.
Klubabende finden im zweiwöchentlichen Rhythmus statt.
Zum Klubleben gehören auch die Gestaltung der Stiftungsfestzeitung durch Beiträge der Klubmitglieder sowie Erarbeitung inhaltlicher Beiträge zur Internet-Seite des TVS 14.

Mitgliedschaft
Mitglied des Klubs kann jede natürliche Person werden, die
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- mindestens 1 Jahr regelmäßig an Klubveranstaltungen und Klubabenden teilgenommen hat
- die Klubregeln gelesen und anerkannt hat.
Die Aufnahme in den Klub erfolgt zum Stiftungsfest und muss von der Mehrheit der Klubmitglieder befürwortet werden (einfache Mehrheit sämtlicher Klubmitglieder zum Zeitpunkt der Aufnahme).
Der Ausschluss aus dem Klub erfolgt auf eigenen Antrag oder durch Mehrheitsbeschluss.
Pflichten der Mitglieder
1. Klubbeitrag von 2,50 € für den laufenden Monat
2. Besteigung von 50 Kletterwege im Kalenderjahr
Diese Regelung ist außer Kraft zu setzen wenn der Klub dies mit Mehrheit für spezielle Fälle beschließt.
Bei Nichterreichen der erforderlichen 50 Kletterwege ist zu Gunsten der Klubkasse ein Beitrag von 1,00 € pro fehlendem Gipfel zu zahlen.
Mit Erreichen des 65. Lebensjahres wird Punkt 2 nicht zur Pflicht erhoben.
3. Besuch der Klubabende und Klubveranstaltungen
Jedes Klubmitglied soll die Klubabende und Klubveranstaltungen regelmäßig besuchen. Für unentschuldigtes Fehlen bei Klubabenden werden 2,50 € und für das zu späte Erscheinen 0,50 € je ange-fangene 1/4 Stunde (bis max. 2,50 €) in die Klubkasse gezahlt.
4. Aktiver Beitrag zur Bereicherung des Klublebens

Funktionen im Klub
Kassierer:
Für das Führen der Klubkasse und das Kassieren des Klubgeldes wird ein Kassierer besetzt. Einmal im Jahr wird vor den Klubmitgliedern Rechenschaft abgelegt, dies ist zu protokollieren.
Klubvertreter:
Der Klubvertreter hält die Verbindung zum SBB und lässt den Klubmitgliedern wichtige Mitteilungen zukommen. Er ist stellvertretender Kassierer.
Klubkoordinator:
Der Klubkoordinator sorgt dafür, dass Klubveranstaltungen regelmäßig durchgeführt werden.
Kassierer, Klubvertreter und Klubkoordinator werden von Freiwilligen übernommen und von den Klubmitgliedern in einer einfachen Abstimmung bestätigt.

Abschließende Regelungen
Mehrheitsbeschluss bedeutet über 50 % der stimmberechtigten Mitglieder, sind es genau 50 % ist kein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen. Für alle Mehrheitsentscheidungen sind offizielle Klubveranstaltungen zu nutzen (Stiftungsfest, Klubabende). Änderungen der Klubregeln müssen allen Klubmitgliedern vorher bekanntgegeben und können nur durch Mehrheitsbeschluss wirksam gemacht werden.